Die Fahrtkosten

Für die An- und Rückfahrt berechne ich zusätzlich faire 0,47€/km, ab Karlsruhe. Diese beinhalten meinen zeitlichen Aufwand für die Fahrtzeit und auch meine Auslagen für die Fahrtkosten.

Hinweis:
Bitte verwechselt diese Fahrtkosten und den damit verbunden zeitlichen Aufwand nicht mit der sogenannten Pendlerpauschale, welche bei 0,30€/km steuerliche abgesetzt werden können.

Die Pendlerpauschale ist im deutschen Einkommensteuerrecht verankert. Sie bedeutet, dass Arbeitnehmer, die einen Weg zu ihrer regelmäßigen Arbeitsstelle haben, die Kilometer dafür teilweise von der Steuer absetzen können.